ÄNDERUNGEN IM GEWÄHRLEISTUNGSRECHT - VERBESSERUNG FÜR VERBRAUCHER
Ab 01.07.2021 soll ein neues Gewährleistungsrecht Verbesserungen für Verbraucher bringen.
Bislang gilt in den ersten 6 Monaten ab Kauf eines Produktes eine sogenannte Beweislastumkehr. In dieser Zeit hat der Verkäufer nachzuweisen, dass der aufgetretene Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war. Diese 6-monatige Frist soll kann auf ein Jahr ausgedehnt werden. Das hat zur Folge, dass ein Käufer ein Jahr lang Zeit hat, Mängel bei einem Produkt zu reklamieren, ohne nachweisen zu müssen, dass der Mangel schon beim Kauf gegeben war.
Eine weitere Erleichterung zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bringt die Möglichkeit, seinen Anspruch auf Vertragsauflösung nicht mehr gerichtlich geltend machen zu müssen. Dies kann künftig auch durch bloße Erklärung erfolgen.
Die Gewährleistungsfrist endet im Allgemeinen bei beweglichen Sachen nach 2 Jahren ab Kauf. Nach diesem Zeitpunkt können bisher Ansprüche aus Gewährleistung nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden. Auch in diesem Punkt soll die neu gesetzliche Regelung dem Verbraucher insoweit zu Gute kommen, als er nach Ablauf der Gewährleistungsfrist noch 3 Monate Zeit hat seine Ansprüche einzuklagen.