VERSICHERUNGSSCHUTZ BEI DER DURCHSETZUNG REISERECHTLICHER ANSPRÜCHE

Seit im vergangenen Jahr pandemiebedingt bereits gebuchte und bezahlte Reisen nicht durchgeführt werden konnten, kämpfen viele Konsumenten noch darum, bereits bezahltes Geld zurück zu erlangen.

Fluglinien und Reiseveranstalter können oder wollen häufig auch ein Jahr später bereits bezahltes Geld nicht refundieren. Manche Verbraucher beabsichtigen ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, schreckten bisher aber davor zurück, weil Rechtsschutzversicherungen eine Deckung des Verfahrens ablehnten. Regelmäßig stützen sich die Versicherungen auf Bestimmungen in ihren Versicherungsbedingungen, die einen Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im Zusammenhang mit hoheitsrechtlicher Anordnung entstehen und aufgrund einer Ausnahmesituation ausschließen. Unter Verweis auf diese o. ä. Klauseln lehnen sie eine Kostenübernahme ab.

Das OLG Wien hat in einer jüngsten Entscheidung diese Klausel für grob benachteiligend, intransparent und somit für rechtswidrig erklärt. Die Rechtsschutzversicherungen können daher mit ihrer bisherigen Begründung eine Kostendeckung für ein Verfahren zur Durchsetzung von reiserechtlichen Ansprüchen nicht mehr ablehnen.