STRAFEN WEGEN NICHTBEREITHALTEN VON LOHNUNTERLAGEN _ RECHTSWIDRIG
Das österreichische Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz verlangt von ausländischen Beschäftigern, dass die nach Österreich entsendeten Dienstnehmer an ihrem Arbeitsplatz sozialversicherungsrechtliche Dokumente und Lohnunterlagen bereithalten.
Für die Verletzung solcher Pflichten sieht das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz in den §26 - §28 drakonische Strafen vor. Der europäische Gerichtshof hat bereits im September 2019 zum Fall Maksimovic ausgesprochen, dass diese Strafbestimmungen unionsrechtswidrig sind also gegen europäisches Recht verstoßen.
In Anlehnung an diese Entscheidung des europäischen Gerichtshofes hat nunmehr auch der österreichische Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 26.06.2020 ausgesprochen, dass die Anwendung dieser Strafbestimmungen, welche offenkundig dem Unionsrecht widersprechen, einen Eingriff in die Freiheit des Eigentums darstellen, wodurch der rechtsunterworfene in einem Grundrecht verletzt wird. Demnach dürfen die betreffenden Strafbestimmungen bis zu ihrer Reparatur durch den Gesetzgeber gegenüber Arbeitgebern, welche ihren Sitz in der europäischen Union haben, nicht mehr angewendet werden.